FAQ-Bogendach

Der Begriff „Bogendach“ wird einerseits als Synonym für krummflächige Dachformen wie z.B. Kugelkalotten-, Bogentonnen- oder Spitzbogendach verwendet. Alle Dächer deren Geometrien bzw. Tragwerke sich aus Bögen zusammensetzen sind damit gemeint; im Gegensatz zu ebenflächigen Dachformen (z.B. Pult-, Sattel- oder Walmdach). Andererseits werden unter „Bogendach“ spezielle Tonnendächer verstanden, die aus flachen Kreissegmenten bestehen (Segmentbogendach) oder asymmetrische Dächer mit einem Viertelkreis als Querschnitt (Halbtonnendach). Solche Dächer findet sich z.B. im Industriebau oder bei Sporthallen. Ihr Tragwerk besteht häufig aus Brettschichtholz oder Stahlfachwerkträgern. Bogendächer werden dabei insbesondere als wirtschaftliche Konstruktionen zur Überbrückung großer Spannweiten genutzt.

Ein Bogendach wird oft aus einem bombierten, gebogenen (Stahl-)Blech hergestellt.

Hersteller von Bogendächer sind häufig Metall- und Stahlbauer. Ein österreichischer Hersteller von Bogendächern ist z.B. die Peneder Bau-Elemente GmbH.

Große Spannweiten bis zu 25 Meter sind freitragend möglich.

Standardmäßig wird das Dach in Spannrichtung als kreisförmiger Bogen mit Krümmungsradien von 13  bis 28 Meter ausgebildet. In Dachlängsrichtung können beliebig viele Dachschalen nebeneinander angeordnet werden, je nach Anforderung des Bauvorhabens. Im Rahmen von Sonderlösungen können Bogendachradien von 10 bis 60 Meter und Stützweiten bis 120 Meter mit mehreren Zwischenlagern realisiert werden.

In der einschaligen Variante wird ein Bogendach u.a. zur Überdachung von Sportstätten, Tribünen, Haltestellen, Bahnhöfen und Parkplätzen verwendet. Zweischalig gedämmt kommt es bei Industrie- und Gewerbegebäuden sowie kommunalen Bauten wie Schulen und Ausstellungshallen zum Einsatz.

Ein Bogendach erfüllt sämtliche bautechnische Anforderungen wie z.B. Brandschutz (bis REI 180), Lärm- und Schallschutz (bis Rw 50 db), Wärme- oder Feuchteschutz. Luftdichtheit, Belüftung und Helligkeit (Tageslicht) sind ebenfalls sichergestellt.

Bogendächer halten als Blechdächer jeder Witterung stand. Ob Hagel, UV-Strahlung, Frost oder Regen – ein Bogendach ist im Normallfall absolut sicher, wartungs- und sorgenfrei.

Transparente oder opale Lichtschalen aus Polycarbonat sind bei großen Bogendächern eine ideale Lichtlösung, die über die gesamte Raumbreite reicht und freundliches Tageslicht erlaubt. Zudem können herkömmliche Lichtkuppeln oder Haubenlüfter eingebaut werden, die für ausreichend Helligkeit sorgen.

Solar- und Photovoltaik-Anlagen können in verschiedenen Positionen zum Licht ausgerichtet auf einem Bogendach montiert werden.

Bogendächer sind stilprägend und charakteristisch. Durch ihre fließende Wellenform verleihen sie Gebäuden Spannung und einen hohen Wiedererkennungswert. Als elegantes Fassadenelement verleihen sie Schwung und Ästhetik.

FAQ-Brandschutz Allgemeines

Feuerschutztüren sind "selbstschließende Türen" und haben die Aufgabe, Wandöffnungen in feuerhemmenden oder feuerbeständigen Wänden gegen das Durchdringen von Feuer zu sichern.

Der Begriff Feuerschutztür bezeichnet eine selbstschließende, ein- oder zweiflügelige Drehflügel- oder Pendeltür für den Durchgang von Personen, die dazu bestimmt ist, dem Leistungskriterium „E“ (Raumabschluss) und eventuell auch dem Leistungskriterium „I“ (Wärmedämmung) zu entsprechen. Selbstschließende Feuerschutztüren entsprechen dem Leistungskriterium „C“ (Selbstschließvermögen).

Moderne Brandschutztüren sind oftmals an einen Rauchmelder gekoppelt und verfügen über eine Kombination von Türschließer und Feststellanlage. Die Feststellanlage hält die Tür im gewünschten Winkel offen. Löst der Rauchmelder Alarm aus, schließt der Türschließer die Tür automatisch.

Feuerschutztüren müssen immer selbstschließend sein und dürfen nicht mit Keilen oder ähnlichem offengehalten werden.

Wo Feuerschutzabschlüsse einzubauen sind, regeln die Landesbauordnungen bzw. die jeweils gültigen Sonderbauvorschriften.

Glasscheiben, die in Brand-/Rauchschutztüren eingebaut sind, müssen dieselbe Widerstandsklasse wie die der Tür besitzen.

Feuerschutzverglasungen sind kennzeichnungspflichtige Bauteile. Grundsätzlich muss der gesamte konstruktive Aufbau einschließlich Rahmen bzw. tragender Konstruktion, der Türeinbauten, der Halterungs-, Befestigungs- und Dichtungsmaßnahmen im System geprüft sein.

Jede Feuerschutzverglasung muss vom Hersteller mit Angabe der Klasse dauerhaft gekennzeichnet sein (Ätzstempel). Ohne „Stempel“ ist kein gültiger Feuerschutzabschluss gegeben!

Eine Rauchschutztür ist ein Türelement mit selbstschließendem Türflügel und rauchdichten Lippendichtungen. Ziel ist, im Brandfall die Verbreitung von lebensbedrohenden Rauchgasen in Gebäuden zu verhindern. Davon zu unterscheiden sind einerseits Feuerschutzabschlüsse, anderseits sog. dichtschließende Türen (VD oder VDS).

Der Begriff Rauchschutztür bezeichnet eine selbstschließende, ein- oder zweiflügelige Drehflügel- oder Pendeltür für den Durchgang von Personen, die dazu bestimmt ist, dem Leistungskriterium „S200“ (Heißrauchdichtheit) oder „Sa“ (Kaltrauchdicht) zu entsprechen. Selbstschließende Rauchschutztüren entsprechen dem Leistungskriterium „C“ (Selbstschließvermögen).

Wo Rauchschutzabschlüsse einzubauen sind, regeln die Landesbauordnungen bzw. die jeweils gültigen Sonderbauvorschriften.

• Türen mit und ohne Türschließer müssen im Regelbetrieb leicht bedienbar sein.

• Türen ohne Türschließer dürfen 25N Öffnungskraft nicht überschreiten (EN12217, Klasse 3)

• Türen mit Türschließer sind mit einstellbarer Schließkraft auszustatten, um ein leichtes Türöffnen zu ermöglichen (Türschließer-Größe 1-2 nach ÖNORM EN 1154:2006)

Rauch- und Brandschutztüren welche im Regelbetrieb offen stehen sind entweder mit Freilauf-Türschließern, Türschließern mit elektromechanischer Feststellung oder externen Haltemagneten oder Türschließern mit integriertem Rauchmelder auszustatten

Rauch- und Brandschutztüren welche im Regelbetrieb geschlossen sind entweder mit „Barrierefreien Türschließern gemäß DIN SPEC1104“, kraftunterstützten Antrieben oder automatischen Drehtürantrieben auszustatten

• Türschließer für Rauch- und Brandschutztüren dürfen jedoch nur bis 47Nm Öffnungsmoment (Türschließer-Größe 3 nach ÖNORM EN 1154:2006) eingestellt werden und müssen ein stark abfallendes Öffnungsmoment besitzen (DIN SPEC 1104)

• Türschließer für Gebäudeeingangstüren im nicht-öffentlichen Bereich dürfen ebenfalls nur bis 47Nm Öffnungsmoment (Türschließer-Größe 3 nach ÖNORM EN 1154:2006) eingestellt werden und müssen ein stark abfallenden Öffnungsmoment besitzen (DIN SPEC 1104)

• Türschließmittel für barrierefreie Gebäudeeingangstüren im öffentlichen Bereich sollten vorzugsweise automatisch zu öffnen und zu schließen sein (z.B.: Drehtürantriebe, Automatische Schiebetüren, …)

Brandschutz-Klassifizierungen

Europäische Klassifizierung zum Feuerwiderstand - Charakteristische Leistungseigenschaften nach ÖNORM EN 13501-2:

  • R Tragfähigkeit: Ist die Fähigkeit des Bauteils unter festgelegten mechanischen Einwirkungen einer Brandbeanspruchung auf einer oder mehreren Seite/n ohne Verlust der Standsicherheit für eine definierte Dauer zu widerstehen. (Für Decken und Wände)
  • E Raumabschluss: Ist die Fähigkeit eines Bauteils mit raumtrennender Funktion, die Beanspruchung eines nur an einer Seite angreifenden Feuers so zu widerstehen, dass ein Feuerdurchtritt zur unbeflammten Seite verhindert wird.
  • I Wärmedämmung: Ist die Fähigkeit eines Bauteils die Übertragung von Feuer und Wärme soweit zu begrenzen, dass auf der dem Feuerabgewandten Seite des Bauteils Personen nicht gefährdet und dort befindliche Materialien nicht entzündet werden:
    • mittlere Temperaturerhöhung (maximal 140 °C
    • maximale Temperaturerhöhung I1 (180 °C)
    • maximale Temperaturerhöhung I 2 (180 °C / 360° an der Zarge)

  • W Wärmestrahlung: Ist die Fähigkeit eines Bauteils die Wärmestrahlung auf der dem Feuer abgewandten Seite zu begrenzen. Maximalwert der Strahlung: (15 kW/m2)
  • S Rauchdichtheit: Ist die Fähigkeit eines Bauteils, den Durchtritt von Gas oder Rauch von einer Seite des Bauteils zur anderen zu verringern oder auszuschließen.
    • Maximal zulässige Leckrate (20 / 30 m³/h)
    • S200 = Heißrauchdicht bis Temperaturen von 200 °C
    • Sa = Kaltrauchdicht bei Umgebungstemperatur ca. 20 °C

  • C Selbstschließend: Ist die Fähigkeit eines Feuer- oder Rauchabschlusses zumindest im Brandfall eine Öffnung, auch bei Ausfall der Hauptstromversorgung, zu verschließen. Anzahl der Schließzyklen je nach Anwendung.
    • C0 = 1 – 499
    • C1 = ≥ 500
    • C2 = ≥ 10.000
    • C3 = ≥ 50.000
    • C4 = ≥ 100.000
    • C5 = ≥ 200.000

Klassifizierungsschlüssel am Beispiel einer Feuer- und Rauchschutztür:

EI230-S200-C5  Raumabschluss

EI230-S200-C5  Wärmedämmung

EI230-S200-C5  Hinweis auf das angewandte Temperaturmessverfahren

EI230-S200-C5  30 Klassifizierungszeit

EI230-S200-C5  Rauchschutz

EI230-S200-C5  200 Prüftemperatur Rauchschutz

EI230-S200-C5  Selbstschließfunktion

EI230-S200-C5  5 Auskunft über die Anzahl der durchgeführten Schließzyklen

Gemäß der EN 13501-2, welche die Klassifizierung von Bauprodukten zu ihrem Feuerverhalten regelt, sind folgende Feuerschutzabschlüsse, die nach EN 1634-1 geprüft werden, definiert:

Leistungskriterium                                                           Zeit (in min)

E                                        |    15    |   20   |   30   |    45   |   60   |   90   |   120   |   180   |   240   |

EI1                                     |    15    |   20   |   30   |    45   |   60   |   90   |   120   |   180   |   240   |

EI2                                     |    15    |   20   |   30   |    45   |   60   |   90   |   120   |   180   |   240   |

EW                                    |            |   20   |   30   |            |   60   |          |            |            |             |

Die für eine Tür erforderliche Feuerwiderstandsklasse richtet sich nach der Gebäudenutzung und den Anforderungen an die Wand, in die sie eingebaut wird.

In AT/DE/CH für Brandschutztüren üblich: EI230 und EI290, selten E30, EI260 oder EI2120

Textiler Feuerschutzwird oft in EW90 verlangt bzw. ausgeschrieben

E - Raumabschluss

Geprüft nach z.B. 1634 1

Verlust bei Spalte oder Öffnungen, Entzündung Wattebausch, andauernder Flammenaustritt

I2 – Wärmedämmung

Geprüft nach 1634-1,

Temperaturen an der feuerabgekehrten Seite im Mittel 140K, 100mm Randbereich 180K, auf der Zarge 360K

I1 = Messungen im 25 mm Randbereich

I2 = Messungen im 100 mm Randbereich

Index 1 oder 2 nur bei öffenbaren Abschlüssen!

Leistungskriterien Rauch:

  • W – Strahlung: Geprüft nach EN 1363-2, Wärmestrahlungsmessung in 1 m Abstand zum Probekörper. Zulässiger Wert: maximal 15 kW/m². EI inkludiert EW, da es das härtere Kriterium ist
  • S – Rauchdichtheit: Geprüft nach EN 1634-3

Sa = Prüfung der Leckage bei Umgebungstemperatur

S200 (Sm) = Prüfung der Leckage bei mittlerer Temperatur 200°C

Zulässige maximale Leckagen für S200: 1-flg: 20 m³/h / 2-flg: 30 m³/h

S200 ist die neue Bezeichnung für Sm

Die Dauerhaftigkeit der Selbstschließung gegenüber Qualitätsverlust wird durch die Dauerfunktionsprüfung nach EN 1191 (für Türen und Fenster) und EN 12605 (für Tore) nachgewiesen.

Die Ergebnisse werden als eine der Nutzungskategorien angegeben:

Nutzungskategorie   |      Zyklen

5                                 |     ≥ 200 000

4                                 |     ≥ 100 000

3                                 |     ≥ 50 000

2                                 |    ≥ 10 000

1                                 |    ≥ 500

0                                |    1 bis 499

Welche Nutzungskategorie zur Anwendung kommt wird in den jeweiligen Ländern festgelegt oder nach Wunsch ausgeschrieben. Im Klassifizierungsschlüssel wird die „Dauerhaftigkeit der Selbstschließung“ mit C0 bis C5 angegeben z.B. EI230 S200 C5 (Feuer- und Rauchschutztüren C5 - 200.000 Zyklen).

Brandschutz-Einsatzbereiche

Anforderungen an Innentüren nach ÖNORM B5337 (Stahl – Holz – Alu-Glas):
• Angabe der Beanspruchungsklasse gemäß ÖNORM B 5337.
• Klimakategorien (Klimaklassen). Die Ursache des Türverzuges ist fast immer das unterschiedliche Klima zwischen den
Räumen, welche durch die Tür getrennt werden. Dem Planer bzw. Bauherrn fällt die Beurteilung und Vorhersage der Einbau-
Klimate zu (Baufeuchte, Sommer, Winter, Standorte usw.), welche die Auswahl der geeigneten Türen bzw. Elemente
ermöglicht (siehe 4.3):


Beanspruchungsklasse A (Standardtüren)
• Türen für das Innere einer Wohneinheit, max. Klimadifferenz außen/innen Temperatur 5°C und 20% rel. Luftfeuchte.
• Prüfklima "a“
• Verformungsklasse 1: Längskantenkrümmung und Verwindung max. 8 mm

Beanspruchungsklasse B (Eingangstüren zu Büros):
• Türen für das Innere eines Gebäudes wie z.B. Bürotüren, Hotelzimmertüren und dergleichen,
• max. Klimadifferenz außen/innen Temperatur 10°C und 35% rel. Luftfeuchte.
• Prüfklima "b"
• Verformungsklasse 2: Längskantenkrümmung und Verwindung max. 4 mm.

Beanspruchungsklasse C (Wohnungseingangstüren und Türen angeschlossenen Laubengänge)
• Türen für das Innere eines Gebäudes, max. Klimadifferenz außen/innen Temperatur 20°C und 55% rel. Luftfeuchte.
• Prüfklima "c"
• Verformungsklasse 2: Längskantenkrümmung und Verwindung max. 4 mm.

Anforderungen an Außentüren nach ÖNORM B 5339

Die europäische Produktnorm für Fenster und Türen EN 14351-1, nach der sich auch die ÖNORM B 5339 orientiert, definiert die Leistungsanforderungen an Fenster und Außentüren. Danach ist eine Außentür eine Tür, die das Außenklima vom Innenklima eines Gebäudes abschließt, und im Wesentlichen dem Durchgang von Personen dient.

Nach ÖNORM B 5339 gibt es für Außentüren 3 Verwendungsklassen. Für Türen der Verwendungsklassen A, B und C ist als Anforderung Klima c, d und e (siehe unten) festgelegt.

Klasse A: Außentür, die sich in geschützter Lage befindet, sich im Erdgeschoß oder 1. Obergeschoß befindet

Klasse B: Außentür, die in teilgeschützter Lage (z.B. in tieferer Leibung oder Vordach) liegt, sich im Erdgeschoß oder 1. Obergeschoß befindet

Klasse C: Außentür, die in ungeschützter Lage liegt, sich im Erdgeschoß oder 1. Obergeschoß befindet

Für Türen der Verwendungsklassen A, B und C (Außentür) ist als Anforderung Klima c, d und e festgelegt. Die Türen müssen als Ergebnis einer Klima c, d oder e Prüfung nach Beendigung der Prüfung mindestens die Verformungsklasse II erreichen.

Dies bedeutet, dass die Tür bei Verwindung und Längskrümmung max. 4 mm und bei Querkrümmung max. 2 mm verformt sein darf.

  • geforderter Prüfklima b:
    • Seite 1: Lufttemperatur: 23 ± 2 °C, Rel. Feuchte: 30 % ± 5
    • Seite 2: Lufttemperatur: 13 ± 2 °C, Rel. Feuchte: 65 % ± 5

  • Beanspruchungsklasse B nach ÖNORM B 5330:
    • Toleranzklasse: 2
    • Prüfklima: b
    • Klimadifferenz innen / außen: max. 10 °C, 35 % rel. Feuchte

  • Notausgangstüren (EN 179):
    • Notausgangsverschlüsse nach EN 179 können immer dann eingesetzt werden,
      wenn eine öffentliche Nutzung der Gebäude oder Gebäudeteile ausgeschlossen
      werden kann:
      • in privaten Wohnanlagen
      • in Büros und nicht-öffentlichen Verwaltungen der Industrie
      • in nicht-öffentlichen Bereichen von Veranstaltungsgebäuden
      • in nicht-öffentlichen Bereichen von Flughäfen, Banken und Einkaufszentren

Die Panikfunktion D ist für reine Fluchttüren vorgesehen, die sonst nicht genutzt werden: Mit einer klassischen Panikbetätigung von innen wird nicht nur die Tür geöffnet, sondern auch der äußere Drücker eingekuppelt. Die Tür stellt in dieser Einstellung weder für den Zugang zum Gebäude noch für die Flucht aus dem Gebäude ein Hindernis dar. Mit einem Schlüssel lässt sich die Urfunktion wiederherstellen. Die Kupplung erfolgt mechanisch über eine zweiteilige Nuss.

Anwendungsbereich: Fluchttüren in Verwaltungs-/ Bürogebäuden, Altenheimen, Nebeneingangstüren (z.B.
Schulen und Hotels).

Beanspruchungsklasse B (Eingangstüren zu Büros):
• Türen für das Innere eines Gebäudes wie z.B. Bürotüren, Hotelzimmertüren und dergleichen,
• max. Klimadifferenz außen/innen Temperatur 10°C und 35% rel. Luftfeuchte.
• Prüfklima "b"
• Verformungsklasse 2: Längskantenkrümmung und Verwindung max. 4 mm.

Paniktürverschlüsse nach EN 1125 müssen eingesetzt werden in:
• Krankenhäusern
• öffentlichen Verwaltungen und Gebäuden mit Publikumsverkehr
• Schulen und Universitäten
• Diskotheken, Kinos, Konzertsäle und anderen Veranstaltungsgebäuden
• Hotels
• Flughäfen und anderen Verkehrsgebäuden
• Einkaufszentren

 

Notausgangsverschlüsse nach EN 179 können immer dann eingesetzt werden,
wenn eine öffentliche Nutzung der Gebäude oder Gebäudeteile ausgeschlossen
werden kann:
• in privaten Wohnanlagen
• in Büros und nicht-öffentlichen Verwaltungen der Industrie
• in nicht-öffentlichen Bereichen von Veranstaltungsgebäuden
• in nicht-öffentlichen Bereichen von Flughäfen, Banken und Einkaufszentren

Paniktürverschlüsse nach EN 1125 müssen eingesetzt werden in:
• Krankenhäusern
• öffentlichen Verwaltungen und Gebäuden mit Publikumsverkehr
• Schulen und Universitäten
• Diskotheken, Kinos, Konzertsäle und anderen Veranstaltungsgebäuden
• Hotels
• Flughäfen und anderen Verkehrsgebäuden
• Einkaufszentren

 

Notausgangsverschlüsse nach EN 179 können immer dann eingesetzt werden,
wenn eine öffentliche Nutzung der Gebäude oder Gebäudeteile ausgeschlossen
werden kann:
• in privaten Wohnanlagen
• in Büros und nicht-öffentlichen Verwaltungen der Industrie
• in nicht-öffentlichen Bereichen von Veranstaltungsgebäuden
• in nicht-öffentlichen Bereichen von Flughäfen, Banken und Einkaufszentren