Wartung

Gesetzliche Verpflichtung

Je nach Art der Feuerschutzmaßnahme bestehen gesetzliche Verpflichtungen zur Wartung bzw. Überprüfung. Eine Nichteinhaltung hat persönliche Haftung des verantwortlichen (BSB, GF, Sicherheitsbeauftragter ...) zur Folge

Versicherungsschutz

Regelmäßige Überprüfung und Wartung liefern die Grundlage für einen wirksamen Versicherungsschutz, dieser ist nur gegeben wenn die Feuerschutzeinrichtungen auch tatsächlich funktioniert haben und gemäß den Vorschriften in Stand gehalten wurden. Die Versicherung ist bereits bei Verdacht berechtigt im Verdachtsfall Leistungen zurück zu halten

Betriebssicherheit

Eine hohe Funktionssicherheit und ein wirtschaftlicher Betrieb werden durch Einhaltung der Serviceintervalle sicher gestellt. Laut einer Studie müssen 43% der Betriebe nach einem Großbrand schließen.

Investitionssicherung

Um im Alarmfall die Funktion Ihrer Feuerschutzkonstruktion zu gewährleisten, empfehlen wir zumindest einmal jährlich ein Service von systemkundigen Fachleuten durchführen zu lassen.

Regelmäßiges Service garantiert eine Verlängerung der Lebensdauer sowie einen Werterhalt der Investition. Darüber hinaus verlängern wir bei fachkundiger Wartung durch unseren Partner FIX Gebäudesicherheit + Service GmbH die Gewährleistung auf 5 Jahre.

Herstellervorschrift

Verlust der Gewährleistung bei Unsachgemäßer oder nicht erfolgter Wartung. 

Gewährleistungsverlängerung

Unser Partner FIX Gebäudesicherheit + Service GmbH beschäftigt sich seit mehr als 19 Jahren mit Wartungs- und Serviceleistungen für unsere Produkte. Sein Leistungsangebot passt sich individuell an Ihre Bedürfnisse an.

  • Beratung
  • Überprüfung
  • Wartung
  • Reparatur

Bei einer Servicierung unserer Produkte durch die Firma FIX Gebäudesicherheit + Service GmbH können wir die Gewährleistung auf unsere Produkte bis zu 5 Jahre verlängern.

mehr >> www.fix.at


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