Dachunterkonstruktion
Als Unterkonstruktion werden Auflagerträger, Stützen und Fundamente bezeichnet.
Der Auflagerträger ist auf zweiachsige Biegung mit Torsionsbeanspruchung (infolge exzentrischer Auflagerung des Bogendachs) zu bemessen.
Bei der Bemessung der Stützen und der Fundamente ist die Zugbanddehnung zu berücksichtigen (sehr steife Stützen im Verhältnis zur Fläche des Zugbandes, mögliche Schiefstellung der Stützen, Addition der Dehnungen bei Systemen mit mehreren Schiffen). Auf die in der Typenprüfung geforderte Auflagersteifigkeit ist besonders zu achten (Beschränkung der horizontalen Auslenkung der Auflagerpunkte).
Für Details zur Unterkonstruktionsbemessung siehe hier .

